Wildunfall & aufgefundenes Wild

Was tun, wenn es passiert? Hier findest du die richtigen Schritte.

Wichtig: Im Zweifel immer die Polizei verständigen – sie koordiniert alles Weitere und informiert den zuständigen Jäger.

Wildunfall auf der StraĂźe

Wer mit einem Tier kollidiert, sollte dies immer bei der Polizei melden – auch dann, wenn am Fahrzeug kein sichtbarer Schaden entstanden ist. Das ist nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern vor allem aus Tierschutzsicht wichtig.

Angeschlagenes Wild flüchtet häufig reflexartig außer Sichtweite und legt sich dort nieder. Ohne Meldung bleibt es unversorgt und verendet nach unnötig langer Leidenszeit. Die Polizei alarmiert umgehend den zuständigen Jäger, der das Tier vor Ort versorgt oder erlöst.

Was tun nach dem Unfall?

  1. Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen
  2. Eigenschutz beachten – nicht ungesichert auf die Fahrbahn treten
  3. Tier nicht anfassen oder bewegen
  4. Polizei verständigen: 110
  5. Auf den Jäger warten, der sich um das Wild kümmert
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Tot aufgefundenes Wild

Wer ein verendetes Tier entdeckt – ob am Straßenrand, im Wald oder auf einem Feld – sollte es nicht eigenhändig entfernen oder mitnehmen. Das Aufnehmen von Wild ohne Jagdschein ist strafbar.

Wie vorgehen?

  1. Ist der zuständige Jäger bekannt, diesen direkt informieren
  2. Andernfalls: Polizei anrufen (110) – sie gibt die Meldung weiter
  3. Tier nicht berĂĽhren oder transportieren
  4. Fundort möglichst genau beschreiben (Straße, Ortsbezeichnung, Wegpunkt)

Der zuständige Jäger übernimmt die fachgerechte Bergung und Entsorgung des Tieres – das ist Teil seiner Verantwortung gegenüber der Natur und dem Revier.